AGB Tanzwerk101

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tanzwerk101

(Stand Januar 2023)

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle über die Webseite tanzwerk101.ch/, über die Website klubschule.ch (nur Angebote des Tanzwerk101), telefonisch, per Email oder am Schalter eines Tanzwerk101 Standortes der Miduca AG, Limmatstrasse 152, 8005 Zürich (nachfolgend „Tanzwerk101“) getätigten Anmeldungen und abgeschlossenen Verträge. Diese AGB gelten nicht für Lehrgänge (Grundausbildung, Höhere Fachschule, Bachelor). 

2. Kursorganisation  

Aus organisatorischen Gründen behält sich das Tanzwerk101 vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann das Tanzwerk101 einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Das Tanzwerk101 behält sich das Recht vor, den Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Unterrichts im Klassenzimmer nicht aufrechterhalten werden kann, z.B. durch höhere Gewalt oder andere Gründe. 

3. Kursplätze und Durchführung

Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt das Tanzwerk101 für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest, welche bei Bedarf angepasst  werden kann. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).  

Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstattet. Das Tanzwerk101 behält sich weiter vor, aufgrund anderer, vom Tanzwerk101 nicht zu vertretender Gründe, im Programm angekündigte Kurse abzusagen. Bereits bezahlte Kursgelder werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Änderungen oder Absage eines Kurses, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei ungenügender Teilnehmerzahl eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass das Tanzwerk101 den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöht oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduziert. 

4. Kursausschluss 

Das Tanzwerk101 behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.). 

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung und die Nutzungsreglemente oder die Weisungen des Tanzwerk101 können das Aussprechen eines Hausverbots zu Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes oder der Abonnementsgebühr.  

5. An- und Abmeldungen, Umbuchungen, Zahlung des Kursgeldes 

Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmenden zur Zahlung des Kursgeldes. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Nach der Anmeldung für einen Kurs erhält der Teilnehmende vom Tanzwerk101 eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen. 

Der Teilnehmende hat die Anmeldebestätigung unverzüglich zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich zu melden.  

Das Tanzwerk101 benutzt für den Rechnungs- und Unterlagenversand den vom Teilnehmenden gewünschten Korrespondenzweg. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Teilnehmenden, diesen regelmässig zu prüfen und das Tanzwerk101 über Änderungen zu informieren. 

Die Dauer des Vertrags richtet sich nach dem gebuchten Kurs und ist befristet. Je nach Abmeldezeitpunkt kann das Tanzwerk101 das Kursgeld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen.   

Bei Kursen bis CHF 1‘100: 
Bei Abmeldungen bis mindestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn wird das Tanzwerk101 das Kursgeld erlassen bzw. zurückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben wird. Die Abmeldung muss schriftlich (E-Mail ausreichend) erfolgen. Erfolgt die Abmeldung weniger als 7 Kalendertage vor Kursbeginn, ist das gesamte Kursgeld geschuldet. 

Bei Kursen über CHF 1‘100:  
In diesem Fall braucht das Tanzwerk101 eine Kursabmeldung per Briefpost. Als Eingangsdatum gilt der Poststempel des Schreibens. Der Erlass bzw. die Rückerstattung des Kursgeldes erfolgt wie folgt: 

Abmeldezeitpunkt: Rücktrittsgebühr
Bis 45 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 100.- Bearbeitungsgebühr  CHF 100.- Bearbeitungsgebühr 
Ab 44 bis 22 Kalendertage vor Kursbeginn: 10 % des Kursgeldes, jedoch max. CHF 500.- 
Ab 21 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn: 30 % des Kursgeldes  30 % des Kursgeldes
Ab 14 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % des Kursgeldes  50 % des Kursgeldes
Ab 7 Kalendertage vor Kursbeginn: Kein Erlass bzw. keine Rückerstattung des Kursgeldes.   Kein Erlass bzw. keine Rückerstattung des Kursgeldes.  

Eine Umbuchung entspricht einer Abmeldung. Die Bestimmungen für Abmeldungen gelten entsprechend für Umbuchungen. 

Das Tanzwerk101 behält sich vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise etc. zuzüglich zur Rücktrittsgebühr zu verrechnen. 

E-Book Lizenzen werden nach der Zustellung des Zugangscodes nicht zurückerstattet 

Sind Teilnehmender und Rechnungsempfänger nicht identisch, so haftet der Teilnehmende gegenüber dem Tanzwerk101 für sämtliche Forderungen solidarisch mit dem Rechnungsempfänger. 

Das Tanzwerk101 kann Dritte mit dem Inkasso beauftragen und ist berechtigt, Rechnungsforderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen gemäss diesen Bestimmungen an Dritte zu übertragen. Die Kosten bei Übergabe an einen Inkassodienstleister (frühestens ab der zweiten schriftlichen Mahnung) gehen vollumfänglich zu Lasten des Teilnehmenden bzw. Rechnungsempfängers. Die jeweils aktuellen Bearbeitungsgebühren sind unter  www.fairpay.ch. einsehbar.  

Der Teilnehmende bzw. Rechnungsempfänger erklärt sich mit der Forderungsabtretung einverstanden.  

6. Teilzahlungen  

Teilzahlungen sind auf Anfrage des Teilnehmenden, gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- und nach freiem Entscheid des Tanzwerk101 möglich. 

7. Nicht besuchte Lektionen / Termine 

Nicht besuchte Lektionen / Termine können nicht nachgeholt werden und werden nicht zurückerstattet. 

8. Kursbestätigung 

Auf Wunsch des Teilnehmenden und nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Kurslektionen, stellt das Tanzwerk101 innert einem Jahr ab Kursabschluss, gerne eine Kursbestätigung aus oder trägt den Kursbesuch im Bildungspass des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung (SVEB) ein. Abweichende Regelungen sind ausdrücklich vorbehalten. 

9. Betriebszeiten 

Das Tanzwerk101 ist mit Ausnahme von offiziellen Feiertagen sowie allfälliger Revision (ca. 2 Woche/Jahr), Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während den Betriebszeiten geöffnet. Während den ordentlichen Schulferien finden in der Regel laufende Angebote nicht im selben Rahmen (Stundenplan) statt. Während den Feiertagen oder den ordentlichen Schulferien finden zum Teil spannende alternative Angebote (Sommerkurse, Workshops, reduzierte Angebote etc.) statt. Die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auch Verlängerung des Kurses oder Abonnements. 

10. Haftungsausschluss und Versicherung 

Für alle vom Tanzwerk101 organisierten Kurse und Veranstaltungen schliesst das Tanzwerk101 jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Teilnehmende sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen des Tanzwerk101 erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann das Tanzwerk101 nicht haftbar gemacht werden. Teilnehmende sind verpflichtet, in den Räumlichkeiten des Tanzwerk101 die jeweils aktuellen behördlichen Weisungen (z.B. Hygieneregeln) sowie die Weisungen des Tanzwerk101 einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten des Tanzwerk101 (inkl. Partner, externe Workshops und an andere Unternehmen vermietete Räumlichkeiten) ist untersagt für Teilnehmende mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Das Tanzwerk101 schliesst jede diesbezügliche Haftung aus. 

Aus dem Nichterreichen von Lernzielen/-erfolg kann der Teilnehmende keine Rechte ableiten, insbesondere keine Rückerstattung von Kursgebühren. 

11. Datenschutz 

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Kursen des Tanzwerk101 unterliegt der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der Migros mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Kursen des Tanzwerk101 und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter migros.ch/de/datenschutz.html. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmende die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten. 

Das Tanzwerk101 und die mit ihm verbundenen Unternehmen der Migros-Gruppe übermitteln dem Teilnehmenden Informationen und Angebote von sich und anderen Unternehmen der Migros-Gruppe sowie von Partnerunternehmen z.B. in Form von E-Mails und Werbebroschüren. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmende zu, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können. 

Diese Nachrichten und ihr Versand können jeweils auch personalisiert werden, um dem Teilnehmenden nur Informationen zu übermitteln, die für ihn voraussichtlich interessant sind. Das gilt vor allem für Kurse des Tanzwerk101, die im Rahmen dieser AGB als personalisierte Leistungen Bestandteil der Kurse des Tanzwerk101 sind. Um dem Teilnehmenden ein möglichst persönliches Nutzungserlebnis zu bieten, kann das Tanzwerk101 Verhaltens- und Transaktionsdaten zusammen mit bereits vorhandenen Personendaten auswerten. Nähere Informationen zu dieser Profilierung sowie den Rechten des Teilnehmenden finden sich ebenfalls in der Datenschutzerklärung der Migros. 

12. Video- und Audio-Aufnahmen 

Video- oder Audio-Aufnahmen dürfen in den Räumlichkeiten des Tanzwerk101 sowie im online Unterricht nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Tanzwerk101 und den Teilnehmenden gemacht werden. 

13. Programm-, Preis- und AGB-Änderungen 

Das Tanzwerk101 behält sich das Recht vor, das Programm (Stundenpläne inkl. Fächer; Lehrkräfte, Zeiten, Level etc.), die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version, welche für diesen Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann. 

14. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke. 

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Tanzwerk101 ist materielles Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, anwendbar. 

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie den Angeboten ist Zürich, Schweiz. 



Abonnemente 

 

1. Angebot 

Das Tanzwerk101 bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach diesen Bestimmungen und der bezahlten Tarifart. 

2. Zahlung 

Nachdem Sie sich für ein ABO angemeldet bzw. dieses bezahlt haben, erhalten Sie von uns einmalig eine ABO-Karte. Bei Verlängerung des ABO oder Neuabschluss eines anderen ABO-Typs wird keine neue ABO-Karte herausgegeben. Bei Verlust / Diebstahl / Beschädigung der ABO-Karte muss gegen eine Gebühr von CHF 5.– eine neue ABO-Karte  erworben werden. 

3. ABO-Karten 

Nachdem Sie sich für ein ABO angemeldet bzw. dieses bezahlt haben, erhalten Sie von uns einmalig eine ABO-Karte. Bei Verlängerung des ABO oder Neuabschluss eines anderen ABO-Typs wird keine neue ABO-Karte herausgegeben. Bei Verlust / Diebstahl / Beschädigung der ABO-Karte muss gegen eine Gebühr von CHF 5.– eine neue ABO-Karte erworben werden.  

Eintritte, Punkteabbuchungen etc., werden mittels ABO-Karte elektronisch erfasst. Nach Ablauf des Abos werden diese automatisch gelöscht. Für allfällige Schäden oder Verlust der ABO-Karten haftet die Person, auf deren Namen die ABO-Karte lautet. 

4. Nutzung und Hinterlegung (Timestop) 

Nichtbenutzung der angebotenen Lektionen des Tanzwerk101 berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des ABO-Tarifs. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Abwesenheit oder Weiterbildung) kann das ABO für die Dauer von mindestens einem Monat unterbrochen werden (Timestop). Es gilt ein maximaler Timestop von sechs Monaten. Als triftiger Grund gilt: Schwangerschaft, Militärdienst, geschäftliche Abwesenheit oder Weiterbildung. Der Timestop muss vor Abwesenheit aufgrund entsprechender Bestätigung bewilligt werden. Bei langen Auslandreisen kann ein Timestop von mindestens drei bis maximal sechs Monaten beantragt werden.  

Die Abo-Karte muss vor Beginn des Timestop am Front Desk zur Hinterlegung abgegeben werden. Der administrative Aufwand beträgt CHF 30.- pro Hinterlegung und ist im Voraus zu bezahlen. 

Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der administrative Aufwand beträgt CHF 30.-. Das ABO wird nach bestätigtem Timestop mit angepasster Laufdauer versehen. 

5. Vertragsdauer 

Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag, respektive ABO-Typ. Der Vertrag läuft ohne Kündigung automatisch nach einem Jahr aus. Ein allenfalls noch vorhandenes Restguthaben auf der ABO-Karte verfällt automatisch nach Vertragsende.  

Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon der Tanzwerk101 (>45 Kilometer), gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der ABO-Vertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. 

Rückerstattung für Jahresabos: Rückerstattung für Halb-Jahresabos: 

Im 1. Monat: Rückerstattung = 50 % des Tarifs (*) im 1. Monat:  Rückerstattung = 50% des Tarifs (*) 

im 2. Monat: Rückerstattung = 40 % (*) im 2. Monat:  Rückerstattung = 30% des Tarifs (*) 

im 3. Monat: Rückerstattung = 30 % (*) im 3. Monat:  Rückerstattung = 10% des Tarifs (*) 

im 4. Monat: Rückerstattung = 25 % (*) ab 4. Monat:  keine Rückerstattung. 

im 5. Monat: Rückerstattung = 15 % (*) 

im 6. Monat: Rückerstattung = 10% (*) 

ab dem 7. Monat: keine Rückerstattung. 

(*) ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich CHF 30.- für den administrativen Aufwand.